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Geschwindigkeitsbegrenzungen

Diese Seite behandelt die Erfassung der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Segmenten in der Schweiz: die Erfassungsregel, die im Bundesrecht festgelegten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten, die Zonen 30 und Begegnungszonen, sowie die Fälle, in denen das Feld leer bleibt.

Allgemeines Prinzip

Die auf einem Segment erfasste Begrenzung ist diejenige, die für den Streckenabschnitt rechtlich gilt.

  • Wenn eine Begrenzung signalisiert ist, ist das Signal massgebend. Seinen Wert erfassen.
  • Ohne Signal die allgemeine Höchstgeschwindigkeit des Strassentyps erfassen. Sie gilt von Rechts wegen, ohne dass eine Signalisation nötig wäre.

Nicht mit der gefahrenen Geschwindigkeit verwechseln

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein rechtlicher Wert, keine Beobachtung. Sie lässt sich weder aus der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit noch aus den von der App gemeldeten Verkehrsdaten ableiten.

Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz

Die Verkehrsregelnverordnung legt vier allgemeine Höchstgeschwindigkeiten fest.

StrassentypAllgemeine Höchstgeschwindigkeit
Innerorts50 km/h
Ausserorts80 km/h
Autostrassen100 km/h
Autobahnen120 km/h

Die 50 km/h gelten manchmal ohne Signal

Die Begrenzung auf 50 km/h gilt im gesamten dicht bebauten Gebiet. Wer über eine unbedeutende Nebenstrasse in eine Ortschaft einfährt (landwirtschaftliche Erschliessungsstrasse, Waldweg, Strasse die nicht zwei Ortschaften direkt verbindet), für den gilt sie auch ohne Signalisation, sobald ein dicht bebautes Gebiet vorhanden ist.

Das ist der typische Fall, in dem man 50 erfasst, ohne auf dem Luftbild ein Signal gesehen zu haben.

Der Übergang auf 80 km/h ist vor Ort am Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50, Allgemeine Höchstgeschwindigkeit» ablesbar, oder beim Verlassen einer Autostrasse oder Autobahn.

Signal 2.30.1, Höchstgeschwindigkeit 50, generellSignal 2.53.1, Ende der Höchstgeschwindigkeit 50, generell

Eine Geschwindigkeit im WME erfassen

Das Feld Geschwindigkeit befindet sich im seitlichen Panel, das erscheint, sobald ein Segment ausgewählt wird. Es akzeptiert die Mehrfachauswahl: indem mehrere Segmente desselben Abschnitts ausgewählt werden, wird derselbe Wert in einem Zug erfasst.

Der Wert ist in km/h. Ein gewöhnliches Begrenzungssignal wie dieses wird so erfasst, wie es ist.

Signal 2.30, signalisierte Höchstgeschwindigkeit

Für die übrigen Eigenschaften des Segments siehe Segmente.

Zonen 30 und Begegnungszonen

Zwei Zonenregelungen betreffen die Erfassung unmittelbar.

ZoneBegrenzungSignal
Zone 3030 km/h2.59.1
Begegnungszone20 km/h2.59.5
Signal 2.59.1, Zone 30Signal 2.59.5, Begegnungszone, 20 km/h

In einer Begegnungszone dürfen Fussgänger die gesamte Verkehrsfläche benützen und haben Vortritt. Diese beiden Signale sind nur auf Nebenstrassen zulässig, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen: eines davon auf einer Hauptachse anzutreffen, sollte an der Lesart des Luftbilds zweifeln lassen.

Die Zonenbegrenzung gilt für alle Segmente innerhalb des Perimeters, bis zum Endsignal.

Was nicht erfasst wird

  • Kreisverkehre. Ein Kreisverkehr erhält keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Siehe Kreisverkehre.
  • Empfohlene Geschwindigkeiten. Ein Empfehlungssignal ist keine Begrenzung.
  • Vor Ort festgestellte Werte, die weder einer Signalisation noch einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit entsprechen.

Wenn sich die Signalisation ändert

Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung tauchen regelmässig im Schweizer Forum auf, zum Beispiel eine gemeldete Änderung an der Schartenstrasse in Wettingen. Vor der Aktualisierung eines Segments die neue Signalisation prüfen und eine datierte Quelle bevorzugen: kommunale oder kantonale Verfügung, amtliche Publikation, aktuelles Luftbild.

Quellen

Déjouons le trafic, ensembleGemeinsam dem Verkehr entfliehenSuperiamo il traffico, tutti assiemeOutsmarting traffic, together

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